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19.09.2007
Herr Präsident!
Herr Kollege Siebert, Sie haben zum Schluss etwas aus Ihrer Sicht Notwendiges gesagt, nämlich dass Ihre Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion, hinter den Aussagen des Ministers steht. Das war notwendig zu erwähnen. Die Mehrheit des Deutschen Bundestags steht nicht hinter diesen Aussagen des Bundesverteidigungsministers.
(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das ist es, was zählt. Nicht einmal die Mehrheit der Bundesregierung selbst steht hinter diesem Verteidigungsminister. Für wen hat der von mir persönlich sehr geschätzte Herr Verteidigungsminister eigentlich hier gesprochen? Für die Mehrheit des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung spricht er nicht. Für wen spricht er dann?
Es gibt noch einen entscheidenden Grund, warum Sie bis jetzt eine Regierungserklärung verweigert haben: Sie wissen, dass Sie in dieser Frage alleine sind. Sie sind in der Minderheit. Sie können den Soldaten nicht solche Befehle geben. In welche Situation bringen Sie die Soldatinnen und Soldaten, indem Sie vortäuschen, das sei rechtmäßig? Es ist rechtswidrig, und ein Minister darf so etwas auch den Soldaten nicht abverlangen.
(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir könnten es uns als Freie Demokraten sehr leicht machen. Sie haben sich mit dem Luftsicherheitsgesetz von SPD und Grünen auseinandergesetzt. Wir sind, wie Sie wissen, die einzige Fraktion gewesen, die damals klar dagegen gestimmt hat.
(Clemens Binninger (CDU/CSU): Das stimmt doch gar nicht!)
Die Liberalen haben damals auch das Bundesverfassungsgericht angerufen. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied, durch den sich eine neue Situation ergibt. Insofern ist es, meine ich, bei allem Respekt zu honorieren, dass Kollege Arnold das klar gesagt hat. Es gibt einen einfachen Rechtsgrundsatz zu der Frage, was verfassungsgemäß und was verfassungswidrig ist: Roma locuta, causa finita. Wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, dass etwas gegen die Verfassung verstößt, dann gilt das für jeden hier, auch für den Verteidigungsminister. Es mag einen übergesetzlichen Notstand geben; aber kein übergesetzlicher Notstand führt über die Verfassung hinaus. Alle Staatsgewalt ist daran gebunden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dementsprechend ist es auch unzulässig, Herrn Kollegen Arnold, Herrn Kollegen Ströbele und anderen, die heute ihre Meinung geäußert haben, entgegenzuhalten, dass es sich lediglich um eine Frage der Gesetzestechnik handele; man könne mit Änderungen der Art. 35 und 87 a des Grundgesetzes hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bund und Ländern etwas an der Sache ändern. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, die im Übrigen von uns Liberalen erwirkt worden ist, das Abschießen von unschuldigen Menschen in Passagiermaschinen nicht nur aus irgendwelchen formellen Gründen nicht zulässig ist, sondern die Verfassung verbietet es auch materiell,
(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Nein!)
weil es gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben verstößt. Das sollten Sie wenigstens zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland ihrem Kabinettskollegen, dem Bundesverteidigungsminister, sagt, dass er sich klar verfassungswidrig äußert, dieser aber trotzdem weiterhin diese Meinung vertritt. Herr Kollege Jung, Sie haben nicht mehr viel Zeit. Aber Sie sollten sie allmählich nutzen, um von einer absolut esoterischen Diskussion mit dramatischen Konsequenzen – übrigens auch für das Gerechtigkeitsgefühl in unserer Bevölkerung – Abschied zu nehmen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Sie sind doch kein Philosoph, der irgendwelche Diskussionen beginnen könnte. Von Ihnen erwartet man, dass Sie sich an Recht und Gesetz halten, vor allen Dingen, dass Sie nicht nur auf dem Boden der Verfassung, sondern im Zweifelsfall auch zu ihr stehen. Das ist der feine Unterschied.
Man kann das Leben von Unschuldigen nicht gegeneinander abwägen. Man kann auch nicht das Leben von Unschuldigen gegeneinander aufrechnen. Wo hört man auf, und wo fängt man an? Darf der Staat zehn umbringen, wenn möglicherweise 100 gerettet werden können? Oder vielleicht zehn zu zwanzig, eins zu zwei oder eins zu tausend? Das ist eine Diskussion, die sich der Staatsgewalt entziehen muss. Der übergesetzliche Notstand, den Sie ins Feld führen, führt Sie erstens über die Verfassung nicht hinaus und hat zweitens den wesentlichen Charakterzug, dass er im Vorhinein nicht normiert werden kann. Aber genau das ist es, was Sie in Wahrheit wollen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich sehe hierin eine sehr traurige und unglückliche Entwicklung der Diskussion in diesem Jahr. Der Innenminister meldet sich – von der Unschuldsvermutung über das Töten auf Verdacht bis zum Szenario eines atomaren Angriffs durch Terroristen – zu Wort. Der Verteidigungsminister sagt, er sei selbstverständlich bereit, Befehle zum Abschuss Unschuldiger zu erteilen. Das alles schafft ein Klima der Verunsicherung.
Deswegen sage ich Ihnen: Da die Mehrheit dieses Hauses dieses Verhalten augenscheinlich missbilligt, Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, werden wir dem Deutschen Bundestag einen Missbilligungsantrag zu den infrage stehenden Äußerungen des Verteidigungsministers zur Abstimmung vorlegen. Dann werden wir sehen, ob Sie dazu stehen. Koalitionsräson ist das eine. Das andere ist die Verfassung, die über der Koalitionsräson steht.
(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
Reden
19.09.2007
Aktuelle Stunde
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Rede im Deutschen Bundestag am 19. September 2007Herr Präsident!
Herr Kollege Siebert, Sie haben zum Schluss etwas aus Ihrer Sicht Notwendiges gesagt, nämlich dass Ihre Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion, hinter den Aussagen des Ministers steht. Das war notwendig zu erwähnen. Die Mehrheit des Deutschen Bundestags steht nicht hinter diesen Aussagen des Bundesverteidigungsministers.
(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das ist es, was zählt. Nicht einmal die Mehrheit der Bundesregierung selbst steht hinter diesem Verteidigungsminister. Für wen hat der von mir persönlich sehr geschätzte Herr Verteidigungsminister eigentlich hier gesprochen? Für die Mehrheit des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung spricht er nicht. Für wen spricht er dann?
Es gibt noch einen entscheidenden Grund, warum Sie bis jetzt eine Regierungserklärung verweigert haben: Sie wissen, dass Sie in dieser Frage alleine sind. Sie sind in der Minderheit. Sie können den Soldaten nicht solche Befehle geben. In welche Situation bringen Sie die Soldatinnen und Soldaten, indem Sie vortäuschen, das sei rechtmäßig? Es ist rechtswidrig, und ein Minister darf so etwas auch den Soldaten nicht abverlangen.
(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir könnten es uns als Freie Demokraten sehr leicht machen. Sie haben sich mit dem Luftsicherheitsgesetz von SPD und Grünen auseinandergesetzt. Wir sind, wie Sie wissen, die einzige Fraktion gewesen, die damals klar dagegen gestimmt hat.
(Clemens Binninger (CDU/CSU): Das stimmt doch gar nicht!)
Die Liberalen haben damals auch das Bundesverfassungsgericht angerufen. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied, durch den sich eine neue Situation ergibt. Insofern ist es, meine ich, bei allem Respekt zu honorieren, dass Kollege Arnold das klar gesagt hat. Es gibt einen einfachen Rechtsgrundsatz zu der Frage, was verfassungsgemäß und was verfassungswidrig ist: Roma locuta, causa finita. Wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, dass etwas gegen die Verfassung verstößt, dann gilt das für jeden hier, auch für den Verteidigungsminister. Es mag einen übergesetzlichen Notstand geben; aber kein übergesetzlicher Notstand führt über die Verfassung hinaus. Alle Staatsgewalt ist daran gebunden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dementsprechend ist es auch unzulässig, Herrn Kollegen Arnold, Herrn Kollegen Ströbele und anderen, die heute ihre Meinung geäußert haben, entgegenzuhalten, dass es sich lediglich um eine Frage der Gesetzestechnik handele; man könne mit Änderungen der Art. 35 und 87 a des Grundgesetzes hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bund und Ländern etwas an der Sache ändern. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, die im Übrigen von uns Liberalen erwirkt worden ist, das Abschießen von unschuldigen Menschen in Passagiermaschinen nicht nur aus irgendwelchen formellen Gründen nicht zulässig ist, sondern die Verfassung verbietet es auch materiell,
(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Nein!)
weil es gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben verstößt. Das sollten Sie wenigstens zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland ihrem Kabinettskollegen, dem Bundesverteidigungsminister, sagt, dass er sich klar verfassungswidrig äußert, dieser aber trotzdem weiterhin diese Meinung vertritt. Herr Kollege Jung, Sie haben nicht mehr viel Zeit. Aber Sie sollten sie allmählich nutzen, um von einer absolut esoterischen Diskussion mit dramatischen Konsequenzen – übrigens auch für das Gerechtigkeitsgefühl in unserer Bevölkerung – Abschied zu nehmen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Sie sind doch kein Philosoph, der irgendwelche Diskussionen beginnen könnte. Von Ihnen erwartet man, dass Sie sich an Recht und Gesetz halten, vor allen Dingen, dass Sie nicht nur auf dem Boden der Verfassung, sondern im Zweifelsfall auch zu ihr stehen. Das ist der feine Unterschied.
Man kann das Leben von Unschuldigen nicht gegeneinander abwägen. Man kann auch nicht das Leben von Unschuldigen gegeneinander aufrechnen. Wo hört man auf, und wo fängt man an? Darf der Staat zehn umbringen, wenn möglicherweise 100 gerettet werden können? Oder vielleicht zehn zu zwanzig, eins zu zwei oder eins zu tausend? Das ist eine Diskussion, die sich der Staatsgewalt entziehen muss. Der übergesetzliche Notstand, den Sie ins Feld führen, führt Sie erstens über die Verfassung nicht hinaus und hat zweitens den wesentlichen Charakterzug, dass er im Vorhinein nicht normiert werden kann. Aber genau das ist es, was Sie in Wahrheit wollen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich sehe hierin eine sehr traurige und unglückliche Entwicklung der Diskussion in diesem Jahr. Der Innenminister meldet sich – von der Unschuldsvermutung über das Töten auf Verdacht bis zum Szenario eines atomaren Angriffs durch Terroristen – zu Wort. Der Verteidigungsminister sagt, er sei selbstverständlich bereit, Befehle zum Abschuss Unschuldiger zu erteilen. Das alles schafft ein Klima der Verunsicherung.
Deswegen sage ich Ihnen: Da die Mehrheit dieses Hauses dieses Verhalten augenscheinlich missbilligt, Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, werden wir dem Deutschen Bundestag einen Missbilligungsantrag zu den infrage stehenden Äußerungen des Verteidigungsministers zur Abstimmung vorlegen. Dann werden wir sehen, ob Sie dazu stehen. Koalitionsräson ist das eine. Das andere ist die Verfassung, die über der Koalitionsräson steht.
(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
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