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11.07.2007

Killerspiele: Stärkung der Verantwortung von Anbietern, Eltern und Jugendlichen

zum Herunterladen: Positionspapier_Killerspiele.pdf (83,60 KB)

Killerspiele: Stärkung der Verantwortung von Anbietern, Eltern und Jugendlichen

Vorbemerkung

Der Umgang mit so genannten Killerspielen erfordert eine gewissenhafte, sachlich geführte Diskussion. Jugendlichen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern kommt dabei jeweils eine ganz eigene, besondere Verantwortung zu. Kinder und Jugendliche müssen lernen, ihr Spiel richtig einschätzen zu können. Es ist Aufgabe von Eltern wie auch von Erzieherinnen und Erziehern, sie bei dieser Gratwanderung zwischen ihrer Spielleidenschaft und ihrer geistigen wie körperlichen Gesundheit zu unterstützen. Dazu gehört, sich über die Inhalte der Spiele, die Spieltechnik und über die Wirkung von Computerspielen zu informieren.

Heute sind Computer für Jugendliche Teil der Lebenswirklichkeit und der Allgemeinbildung. Der Gebrauch fördert bestimmte Fähigkeiten und schult wichtige Kenntnisse, die in der Arbeitswelt verlangt werden. Computerspiele bergen jedoch die Gefahr von Abhängigkeit oder Dauerkonsum in sich, die einem gesunden Verhältnis zum PC entgegenstehen. Jugendliche brauchen Zeit, um neben der Schule oder der Ausbildung etwas mit Freunden zu unternehmen, Sport, Hobbys oder Musik zu betreiben, um so ihre soziale Kompetenz voll zu entwickeln.

„Killerspiele“

Nach schweren Gewalttaten Jugendlicher wird immer wieder ein Produktions-, Vertriebs- und Verleihverbot von „Killerspielen“ gefordert. Zur Begründung wird auf zwei Ereignisse verwiesen, die die Gesellschaft aufgeschreckt haben: zum einen der Amoklauf eines Schülers in Erfurt Jahr 2002, der privat das Spiel „Counter-Strike“ gespielt hat, und zum anderen das Schulmassaker in Colorado 1999, bei dem die Attentäter Anhänger des Spiels „Doom“ waren.

Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen unter der Überschrift „Aufwachsen ohne Gewalt“ die Neuregelungen im Jugendschutz schnellstmöglich evaluiert werden; hierbei sollen auch die Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“, Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen sowie Alterskennzeichnungen von Computerspielen, verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten sowie ein Verbot von „Killerspielen“ vorrangig erörtert werden.

Juristisch lässt sich der Begriff der „Killerspiele“ kaum fassen. In der Regel werden mit diesem Begriff Computerspiele umschrieben, bei denen das Töten von Menschen in einer fiktiven Spielwelt wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist. In diesen Spielen werden Waffen gegen Menschen oder menschenähnliche Gegner eingesetzt; der einzelne Spieler ist am Spielgeschehen unmittelbar beteiligt. Zu den „Killerspielen“ zählen vor allem die Ego-Shooter (Ich-Perspektive).

Ein unmittelbarer Zusammenhang lediglich zwischen der Beschäftigung von Jugendlichen mit „Killerspielen“ und der Begehung von Gewalttaten ist bislang nicht nachgewiesen. Es spielen immer auch weitere Faktoren in der Entwicklung von Jugendlichen eine Rolle, die wiederum Auswirkungen auf das Verhalten haben. So sprechen neuere Untersuchungen davon, dass sich bei einer kleinen Risikogruppe von etwa 5 - 10 % der männlichen Jugendlichen ein exzessiver Konsum von Gewaltfilmen unmittelbar in ihrer persönlichen Gewaltbereitschaft bemerkbar macht. Diese Jugendlichen sind aufgrund von familiären und sozialen Belastungsfaktoren wie innerfamiliärer Gewalt, emotionaler Vernachlässigung oder Schulversagen als besonders gefährdet einzustufen. Bei diesen fungieren exzessive Gewaltszenen direkt als Identifikations- und Handlungsvorbild.

Die simple Forderung eines Verbotes von „Killerspielen“ wird der Komplexität der Thematik von Aggression und Gewalt von Jugendlichen nicht gerecht. Verbote waren noch nie ein Patentrezept. Vieles ist erst dann interessant, wenn es nicht mehr erlaubt ist. Kinder und Jugendliche sind ihren Eltern heute im technisch anwendungsbezogenen Bereich oft überlegen und in der Lage, sich Dateien auf andere Weise - im Ausland oder über das Internet - zu besorgen. Zudem können viele aktuelle Computer- und Videospiele online mit anderen Mitspielern gespielt werden. Ein Produktions- und Vertriebsverbot von Killerspielen in Deutschland garantiert damit keinen effektiven Jugendschutz.

Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt ein allgemeines Verbot der „Killerspiele“ ab und setzt sich für die Freiheit und Verantwortung des Einzelnen ein. Verantwortung muss von denjenigen eingefordert werden, die die Spiele konsumieren, aber auch von denen, die die Spiele herstellen und vermarkten. Sie sind für die Produkte verantwortlich, die über den Vertrieb allgemein zugänglich gemacht werden und müssen in ihrem Marktsegment verantwortlich handeln.

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt daher auf die bestehenden Instrumente des Jugendschutzes sowie auf das Verantwortungsbewusstsein von Eltern und Anbietern. Der Staat kann und darf nicht jedes Medium bis ins Detail kontrollieren. Dies hat sich bei der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) bei freiwilligen Prüfungen von Filmen, Videokassetten und sonstigen Bildträgern bewährt, und gilt für den Bereich der Computerspiele für die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) als weltweit einmaligem und vorbildlichem Alterskennzeichnungssystem.

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert:

  • kein generelles Verbot der Herstellung und des Vertriebs von „Killerspielen“, sondern eine Stärkung der Selbstverantwortung von Anbietern und von jugendlichen und erwachsenen Verbrauchern und den Erhalt und die Stärkung der Freiwilligen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK);
  • den Dialog zwischen Herstellern, Distributoren, Eltern und Jugendlichen auszubauen und gerade Lehrerinnen und Lehrern auch über Fortbildungsangebote einzubeziehen;
  • die Stärkung der Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu Hause und durch sorgfältig vorbereitete Unterrichtseinheiten in der Schule;
  • eine Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz der Eltern und verstärkte Angebote zum Ausbau der Medienkompetenz der Eltern insbesondere durch schriftliche Informationen mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang ihrer Kinder mit den Medien;
  • die bestehenden Mechanismen und Gesetze zum Schutze der Jugend in vollem Umfang zu nutzen.


zum Herunterladen: Positionspapier_Killerspiele.pdf (83,60 KB)

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